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Sie haben geerbt oder erwarten eine Erbschaft oder Schenkung? Gerne beraten wir Sie zur Erbschaftsteuer/Schenkungssteuer und erstellen Ihre Erbschaftsteuererklärung oder Schenkungssteuererklärung.

Oder Sie wollen schon zu Lebzeiten Ihr Vermögen auf Ihre Angehörigen übertragen? Ihr Ziel ist es, Streit in der Familie zu vermeiden, Ihre eigene Versorgung  sicher zu stellen und natürlich die Steuerbelastung so gering wie möglich zu halten. Wir helfen Ihnen gerne bei der Planung der vorweggenommenen Erbfolge in ihr privates Vermögen und als spezialisierter Berater für Unternehmensnachfolge bei der Übertragung des Unternehmens auf die nächste Generation.  

Bei der Planung der Vermögensnachfolge lassen sich eine Vielzahl von Gestaltungsmöglichkeiten nutzen, welche die Schenkungssteuer erheblich reduzieren. Solche Gestaltungsmodelle betreffen beispielsweise den Wechsel des ehelichen Güterstands, die Übertragung des Familienheims zwischen Ehegatten, Übertragungen gegen Nießbrauchsvorbehalt, Kettenschenkungen oder Familienpools.

Die Kanzlei ist Mitglied im Netzwerk DANSEF, Deutsche Anwalts-, Notar- und Steuerberatervereinigung für Erb- und Familienrecht e.V..


www.dansef.de

Der Kanzleiinhaber ist Mitautor des Fachbuchs "Die Erbengemeinschaft im Steuerrecht", Götz-Hülsmann-Markwald-Stinn, NWB-Verlag, 2. Auflage 2021, ISBN 978-3-482-66652-0

Unter dem Menüpunkt Erbschaftsteuerrecht erhalten Sie einen Überblick über das aktuelle Erbschaftsteuerrecht, in stark verkürzter Form und beschränkt auf wesentliche Grundfälle. Dies kann Ihnen helfen, sich für dieses Thema zu sensibilisieren und auf ein Beratungsgespräch vorzubereiten.

Erbschaftsteuerreform 2016 - Neue Regeln zur Steuerbegünstigung von Firmenerben  

Mit Urteil vom 17.12.2014 hatte das Bundesverfassungsgericht die bestehenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen der §§ 13a und 13b Erbschaftsteuergesetz für verfassungswidrig erklärt. Für nicht mit Artikel 3 Absatz 1 Grundgesetz vereinbar wurde insbesondere die Begünstigung von Betriebsvermögen mit einem Verwaltungsanteil von bis zu 50% und die Einhaltung der Mindestlohnsumme während der Behaltefrist erst ab 20 Beschäftigten angesehen.  Das Bundesverfassungsgericht hatte dem Gesetzgeber aufgegeben, das Gesetz bis spätestens 30.6.2016 zu reformieren. Ein Gesetzentwurf lag zwar seit dem 8.7.2015 vor, konnte jedoch wegen Einwendungen des Bundesrates nicht rechtzeitig verabschiedet werden. Nachdem der Bundesrat am 14.10.2016 der Reform der Erbschaftsteuer zugestimmt hatte, wurde das Gesetz am 9.11.2016 im Bundesgesetzblatt verkündet. Das Reformgesetz trat rückwirkend zum 01.7.2016 in Kraft, findet also für alle Erwerbe nach dem 30.06.2016 Anwendung. Während die Verschonungsregelungen im  Erbschaftsteuergesetz insgesamt deutlich verschärft wurden, ergeben sich aus der Anpassung der Bewertung von Unternehmen im vereinfachten Ertragswertverfahren niedrigere Unternehmenswerte. Die diesbezügliche Änderung des Bewertungsgesetzes gilt bereits für Erwerbe ab dem 01.01.2016. 

Lassen Sie sich jetzt zur Erbschaft- oder Schenkungssteuer beraten oder beauftragen Sie uns mit der Erstellung Ihrer Erbschaftsteuer- oder Schenkungssteuererklärung. 


 

          

 

 
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