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Der Kanzleiinhaber Herbert Stinn ist vom Deutschen Steuerberaterverband als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) anerkannt


Ein strategisch geplantes und auf die individuellen Verhältnisse des Unternehmens, des Vermögens und der Unternehmerfamilie zugeschnittenes Unternehmensnachfolgekonzept ist für den Fortbestand und die weitere Entwicklung des Unternehmens von existenzieller Bedeutung. Eine erfolgreiche Nachfolgeplanung setzt rechtzeitig vor dem eigentlichen Ausscheiden ein,  nicht nur, um den geeigneten Nachfolger zu suchen und auf die Unternehmens-nachfolge vorzubereiten, sondern insbesondere auch, um die rechtlichen Rahmenbedingungen optimal zu gestalten. Der eigentlichen Umsetzungsphase sollte unbedingt eine intensive Vorbereitungsphase vorangehen. Dies sollen die nachstehenden Ausführungen beispielhaft verdeutlichen.

Vorsorgliche Testamentsgestaltung, sowie güterrechtliche Überlegungen und Vereinbarungen im Ehevertrag sind im Hinblick auf eine gelungene Unternehmensnachfolge von erheblicher Bedeutung. So haben viele Unternehmer aus Haftungsgründen Gütertrennung vereinbart und leben damit regelmäßig im "falschen Güterstand", da er erbschaftsteuerlich schädlich ist, die Pflichtteilsquote erhöht und auch haftungsrechtlich unnötig ist. Nur 48% der Unternehmen haben ein Testament gemacht; der Rest ist dem Risiko der gesetzlichen Erbfolge im unvorhergesehenen Erbfall ausgesetzt. 10% der Unternehmensinsolvenzen im Mittelstand sind auf fehlerhafte erbrechtliche Regelungen zurück zu führen. Ein erhebliches Risiko liegt auch in fehlenden Vorsorgevollmachten.

Auch die Gesellschaftsverträge sollten im Hinblick auf eine strategische Nachfolgeplanung gestaltet und ältere Gesellschaftsverträge sollten überprüft werden; besonders relevant sind Nachfolgeklauseln, Fortsetzungsklauseln oder Eintrittsklauseln bei Personengesellschaften, sowie Einziehungsklauseln bei Kapitalgesellschaften, sowie Abfindungsklauseln. Da nach der   Erbschaftsteuerreform zum 01.01.2009 der Steuerwert dem Verkehrswert entspricht, sollten Abfindungsklauseln, die eine Abfindung unter dem gemeinen Wert, zum Steuerwert, oder nach dem sogenannten Stuttgarter Verfahren vorsehen, überprüft und angepasst werden, da sich sonst ungewünschte Auswirkungen auf die Höhe der Erbschaftsteuer oder auf die Höhe der Abfindung ergeben können.

Besondere Probleme ergeben sich auch bei Unternehmen mit minderjährigen Kindern, die am Unternehmen beteiligt werden sollen oder nach dem Erbfall Miterbe geworden sind (u.a. Vertretungsverbote und Ergänzungspflegschaft; genehmigungspflichtige Rechtsgeschäfte).

Als Modelle der Unternehmensnachfolge kommen grundsätzlich in Betracht:

-Familiennachfolge: Führung, Aufsicht und Kapital bleiben in der Familie

-Fremdgeschäftsführung: Die Familie bestellt eine externe Geschäftsführung

-Firmenunabhängigkeit: Die Familie behält das Kapital. Das Unternehmen wird verpachtet, oder in eine Stiftung eingebracht.

-Eigentümerwechsel: Verkauf des Unternehmens an Dritte oder Übernahme des Unternehmens durch das Management (MBO oder MBI).

   

Im Rahmen der strategischen Nachfolgeplanung innerhalb der Unternehmer-familie ist u.a. zu klären:

Wer kommt als Nachfolger grundsätzlich in Betracht?

Soll die Übertragung des Unternehmens oder des Gesellschaftsanteils entgeltlich (Verkauf gegen Einmalzahlung oder gegen Rente, dauernde Last) erfolgen?

Wie hoch ist der Wert des Unternehmens bzw. des Anteils und wie soll der Kaufpreis finanziert werden? Welche öffentlichen Finanzierungshilfen gibt es?

Oder soll die Übertragung im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge erfolgen?

Sind nicht bedachte Abkömmlinge vorhanden und mit welchen Ansprüchen ist zu rechnen?

Soll das Unternehmen schrittweise auf Familienmitglieder durch Gründung einer Personen- oder Kapitalgesellschaft übertragen werden?

Wie soll die finanzielle Absicherung des Alt-Unternehmers und seiner Ehefrau erfolgen?

Besteht zumindest ein Notfalltestament, damit eine lebzeitige Nachfolge-planung nicht durch einen unvorhergesehenen Todesfall zunichte gemacht wird?

Sind alle durch die Unternehmensnachfolge berührten Regelungen (zivilrechtliche - vorweggenommene Erbteile - erbrechtliche Testamente, Erbverträge, Pflichtteilsverträge - gesellschaftsrechtliche Klauseln) kompatibel?

Welche ertragsteuerlichen und erbschaftsteuerlichen Konsequenzen ergeben sich aus den Nachfolgeregelungen und wie können diese steueroptimal gestaltet werden?

Es ist deutlich geworden, dass der Nachfolgeberater eine komplexe Aufgabe zu erfüllen hat. Er muss die Wechselwirkungen zwischen Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Zivilrecht und Steuerrecht genau kennen und auch über fundierte betriebswirtschaftliche Kenntnisse verfügen.

Der Kanzleiinhaber Herbert Stinn ist vom Deutschen Steuerberaterverband als Fachberater für Unternehmensnachfolge (DStV e.V.) anerkannt

Der Kanzleiinhaber ist auch als Fachautor, insbesondere im Bereich der Unternehmensnachfolge tätig. Eine Liste der Publikationen finden Sie hier.

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